Voraussetzungen der Untersuchungshaft
Untersuchungshaft darf nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen angeordnet werden. Erforderlich sind grundsätzlich ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund, etwa Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Darüber hinaus muss die Inhaftierung verhältnismäßig sein.
Haftprüfung und Haftbeschwerde
Ein Haftbefehl muss nicht widerspruchslos hingenommen werden. Mit der Haftprüfung und der Haftbeschwerde stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, gegen die Untersuchungshaft vorzugehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Haftbefehl auch gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden.
Welches Vorgehen sinnvoll ist, hängt vom konkreten Verfahren, der Beweislage und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten ab.
Festnahme – was jetzt?
Nach einer Festnahme sollten Beschuldigte keine vorschnellen Angaben zum Tatvorwurf machen. Das Schweigerecht darf jederzeit in Anspruch genommen werden.
Ich verschaffe mir zunächst einen Überblick über den Haftbefehl und die vorhandene Beweislage, nehme soweit möglich Akteneinsicht und bespreche anschließend mit dem Mandanten die Verteidigungsstrategie.
Auch Angehörige können sich unmittelbar an meine Kanzlei wenden, wenn ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person festgenommen wurde.
Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg
In Haftsachen ist schnelles und zugleich sorgfältiges Handeln erforderlich. Ich übernehme die Verteidigung bei Festnahmen, Haftbefehlen und Untersuchungshaft in Hamburg und bundesweit.
Bei einer aktuellen Festnahme oder Untersuchungshaft können Sie sich kurzfristig an meine Kanzlei wenden.