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Rechtsanwalt René Herzog

Elbchaussee 87
22763 Hamburg

Untersuchungshaft und Haftbefehl

Die Anordnung von Untersuchungshaft gehört zu den einschneidendsten Maßnahmen eines Strafverfahrens. Für den Beschuldigten bedeutet sie den Verlust seiner Freiheit, obwohl noch keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. In dieser Situation ist eine frühzeitige und konsequente Strafverteidigung besonders wichtig.

Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg und verteidige Beschuldigte in Haftsachen in Hamburg und bundesweit.

Voraussetzungen der Untersuchungshaft

Untersuchungshaft darf nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen angeordnet werden. Erforderlich sind grundsätzlich ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund, etwa Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Darüber hinaus muss die Inhaftierung verhältnismäßig sein.

Haftprüfung und Haftbeschwerde

Ein Haftbefehl muss nicht widerspruchslos hingenommen werden. Mit der Haftprüfung und der Haftbeschwerde stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, gegen die Untersuchungshaft vorzugehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Haftbefehl auch gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden.

Welches Vorgehen sinnvoll ist, hängt vom konkreten Verfahren, der Beweislage und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten ab.

Festnahme – was jetzt?

Nach einer Festnahme sollten Beschuldigte keine vorschnellen Angaben zum Tatvorwurf machen. Das Schweigerecht darf jederzeit in Anspruch genommen werden.

Ich verschaffe mir zunächst einen Überblick über den Haftbefehl und die vorhandene Beweislage, nehme soweit möglich Akteneinsicht und bespreche anschließend mit dem Mandanten die Verteidigungsstrategie.

Auch Angehörige können sich unmittelbar an meine Kanzlei wenden, wenn ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person festgenommen wurde.

Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg

In Haftsachen ist schnelles und zugleich sorgfältiges Handeln erforderlich. Ich übernehme die Verteidigung bei Festnahmen, Haftbefehlen und Untersuchungshaft in Hamburg und bundesweit.

Bei einer aktuellen Festnahme oder Untersuchungshaft können Sie sich kurzfristig an meine Kanzlei wenden.

Rechtsanwalt Herzog

Elbchaussee 87
22763 Hamburg

Telefon: 040 39 14 08
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In Bürogemeinschaft

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